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Schornsteinfegermeister

Jürgen Funder

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Rhein-Neckar-Kreis Nr. 25
Schornsteinfegermeisterbetrieb und Ausbildungsbetrieb
Gebäudeenergieberater  (HWK)
Mitglied der Innung Karlsruhe

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

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Dunstabzugshaube kontra Kaminofen - Problematik

Dunstabzugshaube kontra Ofen - Problemlösung

Wie Sie wissen dürfen Feuerstätten nicht in Wohnungen oder Räumen aufgestellt werden, aus denen Dunstabzugs-anlagen oder andere Anlagen mit Hilfe von Ventilatoren Luft absaugen, es sei denn, die Betriebssicherheit wird durch eine geeignete Lüftungsanlage sichergestellt. Da die Ventilatoren, die auch in Dunstabzugsanlagen eingebaut sind, einen höheren Unterdruck als der Schornstein erzeugen können, besteht die Gefahr von hochgiftigem Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte.


Es bieten sich Lösungen an:
1.
Es wird eine Dunstabzugsanlage verwendet, die nur im Umluftbetrieb arbeitet - oder die vorhandene Abzugsanlage wird umgebaut.
2.
Die Dunstabzugsanlage oder der Ventilator wird über einen Unterbrecherkontakt an einem Fenster so geschaltet, dass ein Betrieb nur bei geöffnetem oder gekipptem Fenster möglich ist.



Ein Fensterkontaktschalter überwacht durch ein Kontaktsystem, welches die Position des Fensterflügels per Funk oder Kabel an den Ventilator übermittelt. Wird das Fenster geöffnet ist die Dunstabzugshaube freigeschaltet und kann dann angeschaltet werden. Damit strömt ausreichend Frischluft nach. Wird das Fenster geschlossen wird die Dunstabzugshaube automatisch ausgeschaltet.

3. Eine weitere Lösung stellt der Luftdruckwächter da. Er schaltet bei Erreichen eines gefährlichen Unterdrucks im Raum die dafür verantwortliche raumlufttechnische Anlage (i.d.R. die Dunstabzugshaube) selbstständig ab. Normalisiert sich der Luftdruck wieder, wird die Stromzufuhr zum Verbraucher automatisch wieder hergestellt. Das lästige öffnen des Fensters wie beim herkömmlichen Fensterkontaktschalter entfällt.
http://www.luftdruckwaechter.de

Bevor Sie jedoch eine der Maßnahmen durchführen, fragen Sie zuerst ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

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